Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen
Nach der Hauptsatzung des Kreises Steinfurt erfolgen öffentliche Bekanntmachungen grundsätzlich im Amtsblatt des Kreises Steinfurt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie auch § 72 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen schreiben zusätzlich für bestimmte Verfahren eine öffentliche Bekanntmachung im Internet vor. Deshalb erfolgen an dieser Stelle zurzeit folgende Veröffentlichungen:
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 Plansicherstellungsgesetz in Verbindung mit § 27 a Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 16 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) - Absage des Erörterungstermins
Die Privatmolkerei Naarmann GmbH, Wettringer Straße 58, 48485 Neuenkirchen, beantragt gemäß § 16 des BImSchG i. V. m. der Nr. 7.32.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, die Erteilung einer Änderungsgenehmigung. Gegenstand des Antrages gemäß § 16 BImSchG ist ein Vorhaben, zur wesentliche Änderung der Molkerei.
Der zunächst für den 29.04.2025, 10:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Neuenkirchen (Zimmer 1.08), Hauptstraße 16, 48485 Neuenkirchen, bestimmte Erörterungstermin für das o.g. Vorhaben wird gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG und § 16 der 9. BImSchV abgesagt.
Die öffentliche Bekanntmachung ist nachfolgend aufrufbar:
Die Raiffeisenwindpark Lünne Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Lingener Straße 20, 48480 Lünne, beantragt gemäß § 4 des BImSchG i. V. m. der Nr. 1.6.2 des An-hangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, die Erteilung einer Genehmigung. Gegenstand des Antrages gemäß § 4 BImSchG ist ein Vorhaben, das die Er-richtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Gemein-de Hörstel, Ortsteil Dreierwalde umfasst.
Der zunächst für den 10.04.2025, 10:00 Uhr im Besprechungsraum des Dienstgebäudes der Stadt Hörstel an der Münsterstraße 2 in 48477 Hörstel-Riesenbeck, bestimmte Erörterungstermin entfällt.
Die öffentliche Bekanntmachung ist nachfolgend aufrufbar:
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 8 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzen – Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 7 und 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
Der Kreis Steinfurt, Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt hat der
Bürgerwind Wilmsberg GmbH & Co. KG
Wilmsberg 51
48565 Steinfurt
mit Datum vom 05.02.2025 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4 und 6 i.V.m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie i.V.m § 1 und der Nr. 1.6.2 des Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen in 48565 Steinfurt erteilt.
Die öffentliche Bekanntmachung, der Genehmigungsbescheid sowie die UVPG-Darstellung sind nachfolgend abrufbar:
- Bürgerwind Wilmsberg GmbH & Co. KG - Öffentliche Bekanntmachung
- Bürgerwind Wilmsberg GmbH & Co. KG - Genehmigungsbescheid
- Bürgerwind Wilmsberg GmbH & Co. KG - UVPG-Darstellung
Der
Kreis Steinfurt, Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde, Tecklenburger
Straße 10, 48565 Steinfurt, hat der
Bürgerwind
Nordwalde GbR
Suttorf 81
48356 Nordwalde
mit
Datum vom 13.02.2025 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4 und
6 i.V.m. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie i.V.m. § 1
und der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige
Anlagen (4. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage
(WEA) des Typs Enercon E 175 EP5 und einer WEA des Typs Enercon E 160 EP5 in 48356
Nordwalde erteilt. Die beantragten Anlagen dürfen auf den Grundstücken in 48256
Nordwalde, Gemarkung Nordwalde, Flur 9, Flurstück 54 (WEA 1) und Flur 11,
Flurstücke 3 und 9 (WEA 2) errichtet und betrieben werden.
Die
öffentliche Bekanntmachung und der Genehmigungsbescheid sind nachfolgend
aufrufbar:
- Bürgerwind Nordwalde GbR - Öffentliche Bekanntmachung
- Bürgerwind Nordwalde GbR - Genehmigungsbescheid
Der Kreis Steinfurt, Umweltamt – Untere Immissionsschutzbehörde, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt hat der Firma
Bürgerwind
Greven GmbH & Co. KG
Flothdamm
15
48268
Greven
mit Datum vom 16.12.2024 einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für 8 Windenergieanlagen im östlichen Außenbereich der Stadt 48268 Greven erteilt.
Die öffentliche Bekanntmachung des Vorbescheides aufgrund von § 10 Abs. 9 BImSchG i.V.m. § 10 Abs.7 und 8 BImSchG ssowie die elektronische Auslegung des Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG vom 16.12.2024 sind nachfolgend aufrufbar:
Der Kreis Steinfurt, Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, hat der
Rheiner Windpark GmbH & Co. KG
Windmühlenberg
24814 Sehestedt
mit Datum vom 05.03.2025 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16b i.V.m. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie i.V.m. § 1 und der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zur Modernisierung (Repowering) einer Windenergieanlage (WEA) des Typs Nordex N163/6.X erteilt. Die repowerte WEA darf auf dem Grundstück in 48432 Rheine, Gemarkung Rheine l. d. Ems, Flur 31, Flurstück 7 errichtet und betrieben werden. Die zurückzubauende WEA wurde mit Standort Gemarkung Rheine l. d. Ems, Flur 31, Flurstück 7 mit Datum vom 02.08.2002 genehmigt.
Die öffentliche Bekanntmachung und der Genehmigungsbescheid sind nachfolgend aufrufbar:
- Rheiner Windpark GmbH & Co. KG - Öffentliche Bekanntmachung
- Rheiner Windpark GmbH & Co. KG - Genehmigungsbescheid - ab dem 02.04.2025 abrufbar
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 8 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Die Raiffeisenwindpark Lünne Verwaltungs- und Beteiligungsgesell-schaft mbH, Lingener Straße 20, 48480 Lünne
beantragt gemäß § 4 des BImSchG i.V.m. der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt die Erteilung einer Genehmigung. Gegenstand des Antrages gemäß § 4 BImSchG ist ein Vorhaben, das die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Hörstel, Ortsteil Dreierwalde umfasst.
Das Vorhaben soll auf den Grundstücken Gemarkung Dreierwalde, Flur 15, Flurstück 38 und Flur 3, Flurstück 12 und Flurstück 16 umgesetzt werden. Geplant sind Anlagen vom Typ Enercon E-175 EP5 mit einer Nennleistung von je 6.000 kW, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Gesamthöhe von 249,5 m über Grund.
Die Eurowind Energy GmbH, Stahltwiete 21a, 22761 Hamburg
beantragt beim Kreis
Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, eine Genehmigung gemäß §
16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des
Anhanges 1 der 4. BImSchV für die
Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) in 48282 Emsdetten.
Das Vorhaben soll auf den Grundstücken Gemarkung
Emsdetten, Flur 85, Flurstück 13 (WEA EWE 01) und Flurstück 14 (WEA EWE
02) umgesetzt werden. Geplant sind Anlagen vom Typ Vestas V162 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m, einer Gesamthöhe von 250 m und einer Nennleistung von 7.200 kW. Es handelt sich um ein
Repowering-Vorhaben. Im Zuge des Repowerings sollen zwei WEA des Typs Vestas
V80 mit einer Nabenhöhe von 100 m durch die beantragten zwei neuen WEA ersetzt
werden.
Die öffentliche Bekanntmachung, die Antragsunterlagen sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sind nachfolgend aufrufbar:
- Eurowind Energy GmbH - Öffentliche Bekanntmachung Vorhaben
- Eurowind Energy GmbH - Antrag
- Eurowind Energy GmbH - entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV (Absage/Durchführung des Erörterungstermins)
Zurzeit gibt es keine Bekanntmachungen.
Veröffentlichung von Unterlagen bzgl. der Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und von Verfahren nach dem Abgrabungsgesetz mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung – Antrag und Antragsunterlagen, UVP-Bericht sowie entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen
Zurzeit gibt es keine Bekanntmachungen.
Veröffentlichung von Unterlagen bzgl. der Durchführung von Verfahren nach dem Abgrabungsgesetz mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung – Antrag und Antragsunterlagen, UVP-Bericht sowie entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen
Zurzeit gibt es keine Bekanntmachungen.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 17 Absatz 2 Satz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) zwecks Benachrichtigung über die zeitliche Verlegung eines Erörterungstermins
Zurzeit gibt es keine Bekanntmachungen.
Öffentliche
Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Bürgerwind
Laer GmbH & Co. KG beantragt beim Kreis Steinfurt gemäß § 16 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) die wesentliche Änderung für vier Windenergieanlagen (WEA) im
Außenbereich der Gemeinde Laer.
Das
Genehmigungsverfahren wird nach den Vorschriften des § 10 BImSchG, der 9. BImSchV
(Verordnung über das Genehmigungsverfahren), entsprechend § 19 BImSchG im
vereinfachten Verfahren durchgeführt. Für dieses Vorhaben ist im Rahmen eines
Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1
UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) vorzunehmen.
Aufgrund
der Änderung der Betriebsmodi werden die genehmigten Schallpegel zur Nachtzeit
übergangsweise weiter reduziert und es kommt nicht zu einer Verschlechterung/
Erhöhung der immissionsrelevanten Teilpegel an den Immissionsorten. Durch die
Änderung ergeben sich weder Änderungen der Lage der WEA noch bauliche
Änderungen (z.B. Nabenhöhe, Turm, Maschinenhaus, Rotorblätter gleichbleibend)
und somit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.
Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Die öffentliche Bekanntmachung ist nachfolgend aufrufbar:
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. §§ 8 und 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie i.V.m. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Zur Zeit gibt es keine Bekanntmachungen.
Öffentliche Bekanntmachung eines immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
Bekanntmachung gemäß § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Öffentliche Bekanntmachung
eines Genehmigungsbescheides
nach § 72 Abs. 3 Satz 1 Bauordnung NRW
Zur Zeit gibt es keine Bekanntmachungen.
Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 13 Abs. 3 und 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster in Verbindung mit § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster
Zur Zeit gibt es keine Bekanntmachungen.
Bekanntgabe der Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters, sowie die Offenlegung von umfangreichen Fortführungen des Liegenschaftskatasters aufgrund des § 13 Abs. 1, 3 und 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster in der Fassung vom 1. März 2005 i.V.m. § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster
Zur Zeit gibt es keine Bekanntmachungen.