Bekanntmachungen

Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen
 

Öffentliche Bekanntmachungen

Nach der Hauptsatzung des Kreises Steinfurt erfolgen öffentliche Bekanntmachungen grundsätzlich im Amtsblatt des Kreises Steinfurt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie auch § 72 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen schreiben zusätzlich für bestimmte Verfahren eine öffentliche Bekanntmachung im Internet vor. Deshalb erfolgen an dieser Stelle zurzeit folgende Veröffentlichungen:


Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 Plansicherstellungsgesetz in Verbindung mit § 27 a Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen

Zurzeit gibt es keine Bekanntmachungen.

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 16 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) - Absage des Erörterungstermins

Die Privatmolkerei Naarmann GmbH, Wettringer Straße 58, 48485 Neuenkirchen, beantragt gemäß § 16 des BImSchG i. V. m. der Nr. 7.32.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, die Erteilung einer Änderungsgenehmigung. Gegenstand des Antrages gemäß § 16 BImSchG ist ein Vorhaben, zur wesentliche Änderung der Molkerei.

Der zunächst für den 29.04.2025, 10:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Neuenkirchen (Zimmer 1.08), Hauptstraße 16, 48485 Neuenkirchen, bestimmte Erörterungstermin für das o.g. Vorhaben wird gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG und § 16 der 9. BImSchV abgesagt.

Die öffentliche Bekanntmachung ist nachfolgend aufrufbar:


Die Raiffeisenwindpark Lünne Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Lingener Straße 20, 48480 Lünne, beantragt gemäß § 4 des BImSchG i. V. m. der Nr. 1.6.2 des An-hangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, die Erteilung einer Genehmigung. Gegenstand des Antrages gemäß § 4 BImSchG ist ein Vorhaben, das die Er-richtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Gemein-de Hörstel, Ortsteil Dreierwalde umfasst.

Der zunächst für den 10.04.2025, 10:00 Uhr im Besprechungsraum des Dienstgebäudes der Stadt Hörstel an der Münsterstraße 2 in 48477 Hörstel-Riesenbeck, bestimmte Erörterungstermin entfällt.

Die öffentliche Bekanntmachung ist nachfolgend aufrufbar:


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 8 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzen – Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV

Zurzeit gibt es keine Bekanntmachungen.

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 7 und 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)

Der Kreis Steinfurt, Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt hat der

Bürgerwind Wilmsberg GmbH & Co. KG
Wilmsberg 51
48565 Steinfurt

mit Datum vom 05.02.2025 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4 und 6 i.V.m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie i.V.m § 1 und der Nr. 1.6.2 des Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen in 48565 Steinfurt erteilt.

Die öffentliche Bekanntmachung, der Genehmigungsbescheid sowie die UVPG-Darstellung sind nachfolgend abrufbar:


    Der Kreis Steinfurt, Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, hat der

    Bürgerwind Nordwalde GbR
    Suttorf 81
    48356 Nordwalde

    mit Datum vom 13.02.2025 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4 und 6 i.V.m. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie i.V.m. § 1 und der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) des Typs Enercon E 175 EP5 und einer WEA des Typs Enercon E 160 EP5 in 48356 Nordwalde erteilt. Die beantragten Anlagen dürfen auf den Grundstücken in 48256 Nordwalde, Gemarkung Nordwalde, Flur 9, Flurstück 54 (WEA 1) und Flur 11, Flurstücke 3 und 9 (WEA 2) errichtet und betrieben werden.

    Die öffentliche Bekanntmachung und der Genehmigungsbescheid sind nachfolgend aufrufbar:


    Der Kreis Steinfurt, Umweltamt – Untere Immissionsschutzbehörde, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt hat der Firma 

    Bürgerwind Greven GmbH & Co. KG
    Flothdamm 15
    48268 Greven

    mit Datum vom 16.12.2024 einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für 8 Windenergieanlagen im östlichen Außenbereich der Stadt 48268 Greven erteilt.

    Die öffentliche Bekanntmachung des Vorbescheides aufgrund von § 10 Abs. 9 BImSchG i.V.m. § 10 Abs.7 und 8 BImSchG ssowie die elektronische Auslegung des Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG vom 16.12.2024 sind nachfolgend aufrufbar:


    Der Kreis Steinfurt, Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, hat der

    Rheiner Windpark GmbH & Co. KG
    Windmühlenberg
    24814 Sehestedt

    mit Datum vom 05.03.2025 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16b i.V.m. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie i.V.m. § 1 und der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zur Modernisierung (Repowering) einer Windenergieanlage (WEA) des Typs Nordex N163/6.X erteilt. Die repowerte WEA darf auf dem Grundstück in 48432 Rheine, Gemarkung Rheine l. d. Ems, Flur 31, Flurstück 7 errichtet und betrieben werden. Die zurückzubauende WEA wurde mit Standort Gemarkung Rheine l. d. Ems, Flur 31, Flurstück 7 mit Datum vom 02.08.2002 genehmigt. 

    Die öffentliche Bekanntmachung und der Genehmigungsbescheid sind nachfolgend aufrufbar:

    Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 8 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

    Die Raiffeisenwindpark Lünne Verwaltungs- und Beteiligungsgesell-schaft mbH, Lingener Straße 20, 48480 Lünne

    beantragt gemäß § 4 des BImSchG i.V.m. der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt die Erteilung einer Genehmigung. Gegenstand des Antrages gemäß § 4 BImSchG ist ein Vorhaben, das die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Hörstel, Ortsteil Dreierwalde umfasst.

    Das Vorhaben soll auf den Grundstücken Gemarkung Dreierwalde, Flur 15, Flurstück 38 und Flur 3, Flurstück 12 und Flurstück 16 umgesetzt werden. Geplant sind Anlagen vom Typ Enercon E-175 EP5 mit einer Nennleistung von je 6.000 kW, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Gesamthöhe von 249,5 m über Grund.


    Die Eurowind Energy GmbH, Stahltwiete 21a, 22761 Hamburg 

    beantragt beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, eine Genehmigung gemäß § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhanges 1 der 4. BImSchV für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) in 48282 Emsdetten.

    Das Vorhaben soll auf den Grundstücken Gemarkung Emsdetten, Flur 85, Flurstück 13 (WEA EWE 01) und Flurstück 14 (WEA EWE 02) umgesetzt werden. Geplant sind Anlagen vom Typ Vestas V162 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m, einer Gesamthöhe von 250 m und einer Nennleistung von 7.200 kW. Es handelt sich um ein Repowering-Vorhaben. Im Zuge des Repowerings sollen zwei WEA des Typs Vestas V80 mit einer Nabenhöhe von 100 m durch die beantragten zwei neuen WEA ersetzt werden.

    Die öffentliche Bekanntmachung, die Antragsunterlagen sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sind nachfolgend aufrufbar:


    Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV (Absage/Durchführung des Erörterungstermins)

    Zurzeit gibt es keine Bekanntmachungen.


    Veröffentlichung von Unterlagen bzgl. der Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und von Verfahren nach dem Abgrabungsgesetz mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung – Antrag und Antragsunterlagen, UVP-Bericht sowie entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen

    Zurzeit gibt es keine Bekanntmachungen.


    Veröffentlichung von Unterlagen bzgl. der Durchführung von Verfahren nach dem Abgrabungsgesetz mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung – Antrag und Antragsunterlagen, UVP-Bericht sowie entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen

    Zurzeit gibt es keine Bekanntmachungen.


    Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 17 Absatz 2 Satz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) zwecks Benachrichtigung über die zeitliche Verlegung eines Erörterungstermins

    Zurzeit gibt es keine Bekanntmachungen.


    Öffentliche Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

    Die Bürgerwind Laer GmbH & Co. KG beantragt beim Kreis Steinfurt gemäß § 16 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die wesentliche Änderung für vier Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Gemeinde Laer. 
    Das Genehmigungsverfahren wird nach den Vorschriften des § 10 BImSchG, der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren), entsprechend § 19 BImSchG im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Für dieses Vorhaben ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) vorzunehmen.
    Aufgrund der Änderung der Betriebsmodi werden die genehmigten Schallpegel zur Nachtzeit übergangsweise weiter reduziert und es kommt nicht zu einer Verschlechterung/ Erhöhung der immissionsrelevanten Teilpegel an den Immissionsorten. Durch die Änderung ergeben sich weder Änderungen der Lage der WEA noch bauliche Änderungen (z.B. Nabenhöhe, Turm, Maschinenhaus, Rotorblätter gleichbleibend) und somit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.
    Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

    Die öffentliche Bekanntmachung ist nachfolgend aufrufbar:


    Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. §§ 8 und 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie i.V.m. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

    Zur Zeit gibt es keine Bekanntmachungen.


    Öffentliche Bekanntmachung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung  des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)

    Zur Zeit gibt es keine Bekanntmachungen.

    Bekanntmachung gemäß § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

    Zur Zeit gibt es keine Bekanntmachungen.


    Öffentliche Bekanntmachung eines Genehmigungsbescheides
    nach § 72 Abs. 3 Satz 1 Bauordnung NRW 

    Zur Zeit gibt es keine Bekanntmachungen.


    Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 13 Abs. 3 und 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster in Verbindung mit § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster

    Zur Zeit gibt es keine Bekanntmachungen.


    Bekanntgabe der Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters, sowie die Offenlegung von umfangreichen Fortführungen des Liegenschaftskatasters aufgrund des § 13 Abs. 1, 3 und 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster in der Fassung vom 1. März 2005  i.V.m. § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster

    Zur Zeit gibt es keine Bekanntmachungen.

     

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