Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

direkter ZUGANG zum i-Kfz Portal

Wer kann i-Kfz nutzen?

  • natürliche Personen
  • juristische Personen für eigene Zulassungsvorgänge

Welche Vorgänge können internetbasiert bearbeitet werden?

  • Außerbetriebsetzung/Abmeldung (auch ohne Anmeldung möglich)
  • Wiederzulassung
  • Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)
  • Umschreibungen/Zulassung Gebrauchtfahrzeuge
  • Anschriftenänderungen
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
  • fahrzeugbezogene Dokumente müssen mit Sicherheitscodes versehen sein (Siegelplaketten sowie Zulassungsbescheinigung Teil I nach dem 01.01.2015 bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II seit Oktober 2017)
Was sind die Vorteile von i-Kfz?
  • Behördengang 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche möglich
  • kein persönliches Erscheinen vor Ort erforderlich
  • geringere Gebühren zahlen
  • keine Wartezeiten auf einen Termin und auch nicht vor Ort
  • in vielen Fällen ist ein sofortiges Losfahren möglich
  • von überall nutzbar

Weitere Informationen zum Projekt i-Kfz erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Link).

Bei einer Online-Antragstellung dürfen bei der antragstellenden Person keine offenen Rückstände aus zulassungsrechtlichen Vorgängen beim Kreis Steinfurt oder offene Kfz-Steuerrückstände bestehen.

Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit bevor Sie den Online-Antrag stellen und die Sicherheitscodes an den Zulassungsbescheinigungen sowie den Kennzeichenschildern freilegen.

Wichter Hinweis: sind die Sicherheitscodes einmal freigelegt, und der Online-Zulassungsvorgang kann nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird ein Gang zur örtlich zuständigen Zulassungsstelle zwingend erforderlich. Nehmen Sie in diesen Fällen bitte umgehend Kontakt zu der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf!

Selbstverständlich können Sie alle Vorgänge der Kraftfahrzeug-Zulassung auch weiterhin persönlich auf herkömmliche Weise an den Schaltern der Zulassungsstellen in Steinfurt, Rheine oder Tecklenburg erledigen. Momentan bestehen leider an allen Standorten längere Terminvorlaufzeit.

Dezentrale Portale der Zulassungsbehörden

Außerbetriebsetzung / Abmeldung

Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)

Umschreibung (Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs)

Wiederzulassung

Hinweise zur Nutzung der Ausweis-App

GKS - Großkundenschnittstelle

i-Kfz Stufe 4

Mit dem Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) modernisiert und digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) das Fahrzeugzulassungswesen - zum 01.09.2023 erfolgte die Ausweitung auf Stufe 4. Mit der aktuell verfügbaren Stufe 4 von i-Kfz können nun erstmals auch juristische Personen die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen. Nach der Anmeldung im dezentralen Portal (dies sind die jeweiligen Portale der zuständigen Zulassungsbehörden) müssen die vorgangsspezifischen Daten eingegeben werden, zum Abschluss müssen die fälligen Gebühren entrichtet werden. Anschließend müssen die digitalen Bescheide binnen 30 Minuten heruntergeladen werden, andernfalls ist die Möglichkeit des sofortigen Losfahrens (außer in den Fällen der Abmeldung) nicht gegeben. Im Nachgang versendet die zuständige Zulassungsbehörde die fahrzeugbezogenen Dokumente (je nach Vorgang Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil II, Siegelplaketten und Plakette für die Hauptuntersuchung - außer im Fall der Abmeldung) per Post an die fahrzeughaltende Person. Diese muss die Plaketten dann vorgangsabhängig eigenständig auf den Kennzeichenschildern verkleben. Für eine Abmeldung eines Kfz ist ein Anmeldung am i-Kfz Portal nicht notwendig. Ein Fahrzeug kann allein mit den freigelegten Sicherheitscodes der ZB I sowie der Stempelplaketten von den Kennzeichenschildern abgemeldet werden! Hierzu einfach die Erfassung der persönlichen Daten überspringen.

Weitere Informationen zum Projekt i-Kfz erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Link).

Historie von i-Kfz

    • Stufe 1 im Januar 2015: internetbasierte Außerbetriebsetzung
    • Stufe 2 im Oktober 2017: internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen
    • Stufe 3 im Oktober 2019: internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf Adressänderungen, Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung
    • Stufe 4 im September 2023: internetbasierte Tageszulassung, Ausweitung des sofortigen Losfahrens sowie Einbindung juristischer Personen

    weitere Informationen zu i-Kfz

    Information zu i-Kfz vom BMDV

     

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