Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)direkter ZUGANG zum i-Kfz PortalWer kann i-Kfz nutzen?- natürliche Personen
- juristische Personen für eigene Zulassungsvorgänge
Welche Vorgänge können internetbasiert bearbeitet werden?
- Außerbetriebsetzung/Abmeldung (auch ohne Anmeldung möglich)
- Wiederzulassung
- Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)
- Umschreibungen/Zulassung Gebrauchtfahrzeuge
- Anschriftenänderungen
- Tageszulassung
- Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? - fahrzeugbezogene Dokumente müssen mit Sicherheitscodes versehen sein (Siegelplaketten sowie Zulassungsbescheinigung Teil I nach dem 01.01.2015 bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II seit Oktober 2017)
Was sind die Vorteile von i-Kfz? - Behördengang 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche möglich
- kein persönliches Erscheinen vor Ort erforderlich
- geringere Gebühren zahlen
- keine Wartezeiten auf einen Termin und auch nicht vor Ort
- in vielen Fällen ist ein sofortiges Losfahren möglich
- von überall nutzbar
Weitere Informationen zum Projekt i-Kfz erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Link).
Bei einer Online-Antragstellung dürfen bei der antragstellenden Person keine offenen Rückstände aus zulassungsrechtlichen Vorgängen beim Kreis Steinfurt oder offene Kfz-Steuerrückstände bestehen.
Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit bevor Sie den Online-Antrag stellen und die Sicherheitscodes an den Zulassungsbescheinigungen sowie den Kennzeichenschildern freilegen. Wichter Hinweis: sind die Sicherheitscodes einmal freigelegt, und der Online-Zulassungsvorgang kann nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird ein Gang zur örtlich zuständigen Zulassungsstelle zwingend erforderlich. Nehmen Sie in diesen Fällen bitte umgehend Kontakt zu der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf! Selbstverständlich können Sie alle Vorgänge der Kraftfahrzeug-Zulassung auch weiterhin persönlich auf herkömmliche Weise an den Schaltern der Zulassungsstellen in Steinfurt, Rheine oder Tecklenburg erledigen. Momentan bestehen leider an allen Standorten längere Terminvorlaufzeit.
Dezentrale Portale der Zulassungsbehörden Die Zulassungsbehörden müssen Portale für die Online-Fahrzeugzulassung betreiben. Die Zuständigkeit für Antragsteller richtet sich dabei nach dem Wohnort bzw. Betriebssitz. Eine fahrzeughaltende Person mit Wohnsitz im Kreis Steinfurt kann bspw. nur das Portal der Zulassungsbehörde des Kreises Steinfurt nutzen. Eine Anmeldung in die dezentralen Portale ist sowohl für natürliche wie auch juristische Personen möglich. Juristische Personen können über die dezentralen Portale allerdings nur Vorgänge auf sich selbst zulassen. Sollen in Vollmacht Vorgänge für Dritte internetbasiert abgewickelt werden, ist zwingend ein Zugang zur Großkundenschnittstelle (GKS) erforderlich (s. weiter unten). Der Zugang zu den Portalen kann auf zwei Sicherheitsniveaus erfolgen: - hoch: Zugang mittels elektronischem Identitätsdokument, z.B. neuer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel etc
- substantiell: Zugang mittels eines Nutzerkonto - für natürliche Personen Nutzerkonto Bund ID, für juristische Personen Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat
Außerbetriebsetzung / Abmeldung Voraussetzungen:
1. Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug 2. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes 3. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscodes
Hinweis: einige Zeichen der Sicherheitscodes sind leider nicht eindeutig erkennbar, z.B. der Buchstabe I - hierbei könnte es sich um ein kleines L (l) oder ein großes i (I) handeln. Bitte probieren Sie in diesen Fällen beide möglichen Varianten.
So funktioniert´s:
1. Online-Portal aufrufen: Link - Hinweis: für eine Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Kfz muss keine Anmeldung am i-Kfz Portal erfolgen. Eine Abmeldung eines Kfz ist bereits unter Eingabe der verdeckten Sicherheitscodes der ZB I sowie der Stempelplaketten möglich! - Ohne Eingabe persönlicher Daten - 2. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug- Identifizierungsnummer (FIN) eingeben. 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen. 4. Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen freirubbeln (z.B. mit einer Münze). Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen! Video zum Freilegen des Sicherheitscodes 5. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen. 6. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist. 7. Antragsdaten werden automatisiert validiert. 8. Gebühr direkt bezahlen (PayPal, Giropay, Visa, Mastercard). 9. Eingaben und Antragstellung bestätigen. 10. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. 11. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.
Link zum Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit weiteren Erläuterungen und Erklärungen zur Online-Fahrzeugzulassung. Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug) Voraussetzungen:
1. Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird 2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode 3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) 4. IBAN (Konto-Nummer) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters 5. Nachweis der eigenen Identität mittels a) neuem Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und eingestellter PIN, sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (Sicherheitsniveau hoch) b) Registrierung bei Nutzerkonto Bund ID für natürliche Personen (Sicherheitsniveau substantiell) c) Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat für juristische Personen (Sicherheitsniveau substantiell)
Hinweis: einige Zeichen der Sicherheitscodes sind leider nicht eindeutig erkennbar, z.B. der Buchstabe I - hierbei könnte es sich um ein kleines L (l) oder ein großes i (I) handeln. Bitte probieren Sie in diesen Fällen beide möglichen Varianten. Ab sofort ist regelmäßig ein sofortiges Losfahren mit Kennzeichenschildern ohne Siegel nach einer Online-Zulassung möglich (das System gibt Ihnen in diesen Fällen Hinweise). Zum sofortigen Losfahren ist es zwingend erforderlich, dass der Online-Bescheid binnen 30 Minuten von der antragstellenden Person aktiv abgerufen wird. Erfolgt binnen 30 Minuten kein Abruf, wird der Zulassungsvorgang der zuständigen Zulassungsstelle zur Nachbearbeitung übermittelt und die Möglichkeit des sofortigen Losfahrens besteht nicht mehr!
So funktioniert´s:
1. Online-Portal aufrufen: Link 2. Identität mittels neuem elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online Ausweisfunktion und PIN-Eingabe bzw. Nutzerkonto Bund ID bzw. Unternehmenskonto (juristische Personen) nachweisen 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen. Video zum Freilegen der Sicherheitscodes 4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben: • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz- Haftpflichtversicherung • IBAN -Halterkonto- für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer) • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben 5. Antragsdaten werden automatisiert validiert. 6. Gebühr direkt bezahlen (PayPal, Giropay, Visa, Mastercard). 7. Eingaben und Antragstellung bestätigen. 8. Der Antrag wird im Regelfall vollautomatisiert durch das Portal geprüft. Zum Abschluss der Antragsstellung müssen Sie sich die Bescheide herunterladen und ausdrucken, insbesondere wenn Sie die Möglichkeit des sofortigen Losfahrens für bis zu 10 Tage nutzen möchten. Hierfür steht Ihnen ein Zeitfenster von nur 30 Minuten zur Verfügung! Für das sofortige Losfahren muss der vorläufige Zulassungsbescheid deutlich sichtbar im Fahrzeug ausgelegt bzw. angebracht werden. 9. Die Zulassungsbehörde sendet Ihnen im Nachgang die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, den Plakettenträger mit den NRW-Siegeln sowie der Plakette für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf die Kennzeichen postalisch zu. 10. Postalisch zugesandte Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Antragsverfahren ist nun abgeschlossen. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände. Im Falle bestehender Rückstände kann Ihr Fahrzeug nicht zugelassen werden!
Falls einer der aufgelisteten Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde.
Link zum Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit weiteren Erläuterungen und Erklärungen zur Online-Fahrzeugzulassung. Umschreibung (Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs) Voraussetzungen:
1. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01. Januar 2015 zugelassen wurde und angemeldet ist 2. Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes 3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) 4. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP) 5. IBAN (Konto-Nummer) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters 6. Nachweis der eigenen Identität mittels a) neuem Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und eingestellter PIN, sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (Sicherheitsniveau hoch) b) Registrierung bei Nutzerkonto Bund ID für natürliche Personen (Sicherheitsniveau substantiell) c) Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat für juristische Personen (Sicherheitsniveau substantiell)
Hinweis: einige Zeichen der Sicherheitscodes sind leider nicht eindeutig erkennbar, z.B. der Buchstabe I - hierbei könnte es sich um ein kleines L (l) oder ein großes i (I) handeln. Bitte probieren Sie in diesen Fällen beide möglichen Varianten. Ab sofort ist regelmäßig ein sofortiges Losfahren mit Kennzeichenschildern ohne Siegel nach einer Online-Zulassung möglich (das System gibt Ihnen in diesen Fällen Hinweise). Zum sofortigen Losfahren ist es zwingend erforderlich, dass der Online-Bescheid binnen 30 Minuten von der antragstellenden Person aktiv abgerufen wird. Erfolgt binnen 30 Minuten kein Abruf, wird der Zulassungsvorgang der zuständigen Zulassungsstelle zur Nachbearbeitung übermittelt und die Möglichkeit des sofortigen Losfahrens besteht nicht mehr!
So funktioniert´s:
1. Online-Portal aufrufen: Link 2. Identität mittels neuem elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online Ausweisfunktion und PIN-Eingabe bzw. Nutzerkonto Bund ID bzw. Unternehmenskonto (juristische Personen) nachweisen. 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen, sofern nicht bereits erfolgt. Video zum Freilegen der Sicherheitscodes 4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben: • ggfs. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs (bei Kennzeichenübernahme) und Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) • freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie ggf. einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP) • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz- Haftpflichtversicherung • IBAN -Halterkonto- für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer) • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, bisheriges Kennzeichen (bei Kennzeichenübernahme), Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben 5. Antragsdaten werden automatisiert validiert. 6. Gebühr direkt bezahlen (PayPal, Giropay, Visa, Mastercard). 7. Eingaben und Antragstellung bestätigen. 8. Der Antrag wird im Regelfall vollautomatisiert durch das Portal geprüft. Zum Abschluss der Antragsstellung müssen Sie sich die Bescheide herunterladen und ausdrucken, insbesondere wenn Sie die Möglichkeit des sofortigen Losfahrens für bis zu 10 Tage nutzen möchten. Hierfür steht Ihnen ein Zeitfenster von nur 30 Minuten zur Verfügung! Für das sofortige Losfahren muss der vorläufige Zulassungsbescheid deutlich sichtbar im Fahrzeug ausgelegt bzw. angebracht werden. 9. Die Zulassungsbehörde sendet Ihnen im Nachgang die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, den Plakettenträger mit den NRW-Siegeln sowie der Plakette für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf die Kennzeichen postalisch zu. 10. Postalisch zugesandte Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Antragsverfahren ist nun abgeschlossen.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände. Im Falle bestehender Rückstände kann Ihr Fahrzeug nicht zugelassen werden!
Falls einer der vorherigen Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde.
Link zum Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit weiteren Erläuterungen und Erklärungen zur Online-Fahrzeugzulassung. Voraussetzungen:
1. Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug 2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode 3. Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel) 4. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) 5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP) 6. IBAN (Konto-Nummer) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters 7. Nachweis der eigenen Identität mittels a) neuem Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und eingestellter PIN, sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (Sicherheitsniveau hoch) b) Registrierung bei Nutzerkonto Bund ID für natürliche Personen (Sicherheitsniveau substantiell) c) Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat für juristische Personen (Sicherheitsniveau substantiell) Hinweis: einige Zeichen der Sicherheitscodes sind leider nicht eindeutig erkennbar, z.B. der Buchstabe I - hierbei könnte es sich um ein kleines L (l) oder ein großes i (I) handeln. Bitte probieren Sie in diesen Fällen beide möglichen Varianten.
Ab sofort ist regelmäßig ein sofortiges Losfahren mit Kennzeichenschildern ohne Siegel nach einer Online-Zulassung möglich (das System gibt Ihnen in diesen Fällen Hinweise). Zum sofortigen Losfahren ist es zwingend erforderlich, dass der Online-Bescheid binnen 30 Minuten von der antragstellenden Person aktiv abgerufen wird. Erfolgt binnen 30 Minuten kein Abruf, wird der Zulassungsvorgang der zuständigen Zulassungsstelle zur Nachbearbeitung übermittelt und die Möglichkeit des sofortigen Losfahrens besteht nicht mehr!
So funktioniert´s:
1. Online-Portal aufrufen: Link 2. Identität mittels neuem elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online Ausweisfunktion und PIN-Eingabe bzw. Nutzerkonto Bund ID bzw. Unternehmenskonto (juristische Personen) nachweisen. 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen, sofern nicht bereits erfolgt. Video zum Freilegen der Sicherheitscodes 4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben: • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel) • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie ggf. einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP) • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz- Haftpflichtversicherung • IBAN -Halterkonto- für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer) • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben 5. Antragsdaten werden automatisiert validiert. 6. Gebühr direkt bezahlen (PayPal, Giropay, Visa, Mastercard). 7. Eingaben und Antragstellung bestätigen. 8. Der Antrag wird im Regelfall vollautomatisiert durch das Portal geprüft. Zum Abschluss der Antragsstellung müssen Sie sich die Bescheide herunterladen und ausdrucken, insbesondere wenn Sie die Möglichkeit des sofortigen Losfahrens für bis zu 10 Tage nutzen möchten. Hierfür steht Ihnen ein Zeitfenster von nur 30 Minuten zur Verfügung! Für das sofortige Losfahren muss der vorläufige Zulassungsbescheid deutlich sichtbar im Fahrzeug ausgelegt bzw. angebracht werden. 9. Die Zulassungsbehörde sendet Ihnen im Nachgang die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, den Plakettenträger mit den NRW-Siegeln sowie der Plakette für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf die Kennzeichen postalisch zu. 10. Postalisch zugesandte Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Antragsverfahren ist nun abgeschlossen. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände. Im Falle bestehender Rückstände kann Ihr Fahrzeug nicht zugelassen werden! Falls einer der aufgelisteten Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde.
Link zum Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit weiteren Erläuterungen und Erklärungen zur Online-Fahrzeugzulassung. Hinweise zur Nutzung der Ausweis-App Zwecks Authentifizierung (Nachweis der Identität) im Portal der internetbasierten Fahrzeugzulassung kann die aktivierte eID-Funktion des Personalausweises (alternativ elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte) mit entsprechender 6-stelliger Pin genutzt werden.
Eine Anleitung zur Nutzung der AusweisApp finden Sie hier. GKS - Großkundenschnittstelle Juristische Personen, die mehr als 500 Vorgänge p.a. vorweisen können, und die auch in Vollmacht für Dritte Zulassungsvorgänge einreichen möchten, müssen sich bei der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrtbundesamt registrieren. Neben der Vorgangsanzahl gibt es weitere Voraussetzungen, die für eine Registrierung als Großkunde zwingend nachgewiesen werden müssen. Zudem hat der Großkunde Selbstverpflichtungen einzugehen. Über die GKS können Zulassungsvorgänge können Zulassungsvorgänge im Regelfall vollautomatisiert abgewickelt werden. Die GKS leitet die eingereichten Vorgänge dabei automatische an die zuständige Zulassungsbehörde weiter. Federführend bei der Registrierung als Großkunde ist das Kraftfahrtbundesamt. Weitergehende Informationen zur Großkundenschnittstelle sind hier erhältlich.
i-Kfz Stufe 4Mit dem Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) modernisiert und digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) das Fahrzeugzulassungswesen - zum 01.09.2023 erfolgte die Ausweitung auf Stufe 4. Mit der aktuell verfügbaren Stufe 4 von i-Kfz können nun erstmals auch juristische Personen die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen. Nach der Anmeldung im dezentralen Portal (dies sind die jeweiligen Portale der zuständigen Zulassungsbehörden) müssen die vorgangsspezifischen Daten eingegeben werden, zum Abschluss müssen die fälligen Gebühren entrichtet werden. Anschließend müssen die digitalen Bescheide binnen 30 Minuten heruntergeladen werden, andernfalls ist die Möglichkeit des sofortigen Losfahrens (außer in den Fällen der Abmeldung) nicht gegeben. Im Nachgang versendet die zuständige Zulassungsbehörde die fahrzeugbezogenen Dokumente (je nach Vorgang Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil II, Siegelplaketten und Plakette für die Hauptuntersuchung - außer im Fall der Abmeldung) per Post an die fahrzeughaltende Person. Diese muss die Plaketten dann vorgangsabhängig eigenständig auf den Kennzeichenschildern verkleben. Für eine Abmeldung eines Kfz ist ein Anmeldung am i-Kfz Portal nicht notwendig. Ein Fahrzeug kann allein mit den freigelegten Sicherheitscodes der ZB I sowie der Stempelplaketten von den Kennzeichenschildern abgemeldet werden! Hierzu einfach die Erfassung der persönlichen Daten überspringen. Weitere Informationen zum Projekt i-Kfz erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Link).
Historie von i-Kfz
- Stufe 1 im Januar 2015: internetbasierte Außerbetriebsetzung
- Stufe 2 im Oktober 2017: internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen
- Stufe 3 im Oktober 2019: internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf Adressänderungen, Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung
- Stufe 4 im September 2023: internetbasierte Tageszulassung, Ausweitung des sofortigen Losfahrens sowie Einbindung juristischer Personen
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