Kindertagespflege ist eine familienähnliche Form der Tagesbetreuung - in der Regel werden maximal fünf Kinder gleichzeitig von einer geeigneten Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen betreut (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII). Die Kindertagespflege ist zeitlich flexibel und wird individuell von Eltern und den Kindertagespflegepersonen gestaltet. Für ein gutes Gelingen ist
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erforderlich. Die Kindertagespflegepersonen
erhalten eine nach Qualifikation und gebuchtem Stundenkontingent gestaffelte
laufende Geldleistung durch das Jugendamt.
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen
für die Kindertagespflege – ab sofort online möglich
Die Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen kann für den Bereich
der Kindertagespflege ab sofort online übermittelt werden. Sie können
das Dokument ganz unkompliziert – ohne Drucker – ausfüllen und
einreichen. Hier kommen Sie direkt zu dem Formular. Bei
Rückfragen können Sie sich mit Frau Mersch (02551
69-2483) in Verbindung setzen.
Elternbeiträge ab dem 01.08.2024
Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 der neuen Elternbeitragssatzung zum 01.08.2024
zugestimmt. Die Elternbeitragstabelle wird jährlich um die Fortschreibungsrate
der obersten Landesjugendbehörde erhöht. Diese liegt für das Jahr 2024/25 bei
9,65 %. Um die Erhöhung um knapp 10 % zu verhindern, wurde ein gemeinsamer
Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestellt und
einer einmaligen Anhebung um lediglich 4 % zugestimmt (Kreistag 11.12.2023).
Dadurch ergibt sich die hinterlegte Elternbeitragstabelle.
Welche Kindertagespflegepersonen und Großtagespflegestellen gibt es im Kreisjugendamtsbezirk Steinfurt?
Das STEP - Kreis STeinfurt ElternPortal - bietet Eltern die Möglichkeit, u. a. nach öffentlich geförderten Kindertagespflegepersonen und Großtagespflegestellen im Kreisjugendamtsbezirk Steinfurt zu suchen. Sie können sich hier direkt online für einen Betreuungsplatz vormerken lassen.
Für Informationen rund um die Kindertagespflegepersonen in Ihrem Ort wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachberatung.
Für die Städte und Gemeinden: Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Steinfurt, Ochtrup und Wettringen
Die Bewilligung der Kindertagespflege sowie die Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagespflege erfolgt über den Kreis Steinfurt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort Ihres Kindes.
Die Betreuungszeiten können flexibel zwischen 10 und 55 Wochenstunden, in 5 Stunden-Schritten gebucht werden. Das Angebot der Kindertagespflege soll den Eltern helfen, Familie und Beruf zu vereinbaren. Die konkreten Betreuungszeiten legt jede Kindertagespflegeperson für sich fest. Eine Betreuung vor oder/und nach der institutionellen Betreuung (Kita oder Schule) ist bis zum 14. Lebensjahr möglich, sofern die Betreuung nicht anders sichergestellt werden kann.
Versorgung von Kindern mit Behinderung
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit in der Kindertagesbetreuung. Zielrichtung dieses Bildungsauftrages ist es, die Kinder individuell zu fördern und an ihrem Wohl zu orientieren. Auch im Rahmen der Kindertagespflege besteht die Möglichkeit einer inklusiven Betreuung.
Kindertagespflegepersonen benötigen für die Betreuung eine zusätzliche Qualifizierung. Bitte sprechen Sie das Thema bei Ihrer Fachberatung offen an – so kann eine passend ausgebildete Kindertagespflegeperson für Ihr Kind gefunden werden.
Elternbeiträge
Für einen Platz in der Kindertagespflege im Kreisjugendamtsbezirk Steinfurt (ohne die Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine) erhebt das Jugendamt des Kreises Steinfurt einen Elternbeitrag.
Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern und den gebuchten wöchentlichen Betreuungsstunden. Ab dem 01.08.2024 gilt diese Elternbeitragssatzung sowie die Elternbeitragstabelle.
Die Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen können Sie direkt online ausfüllen.
Nordwalde Versicherungangelegenheiten, Erteilung von Pflegeerlaubnissen
02551 69-2461
Erlass/Ermäßigung des Elternbeitrags
Gem. § 5 Abs. 4 der Elternbeitragssatzung des Kreises Steinfurt i. V. m. § 90 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) wird der Kostenbeitrag auf Antrag erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Bei einem Antrag auf Erlass/Ermäßigung wird mit Hilfe der sozialhilferechtlichen Bestimmungen überprüft, ob die Belastung zumutbar ist.
Elternbeitragserlass Corona
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Kinderbetreuungsangebote im Kreisjugendamtsbezirk bis Anfang Juni 2021 nur eingeschränkt geöffnet. Insgesamt wurden allen beitragspflichtigen Eltern im Kreis-jugendamtsbezirk Steinfurt (ohne die Städte Rheine, Emsdetten, Greven und Ibbenbüren) die Elternbeiträge im Kalenderjahr 2020 von April bis Juli komplett erlassen. Für das Kalenderjahr 2021 waren es insgesamt 4,25 Monatsbeiträge (Januar 100 %, Februar 75 %, März bis Juli jeweils 50 %).
Fachtag "Guter Wille reicht oft
leider nicht!"
27. September 2024 in Rheine
Der
zweite Fachtag in 2024 für Kindertagespflegepersonen im Kreis Steinfurt
reagiert auf die SGV VIII Reform, die den Kinderschutz noch stärker in den Fokus
rückt. Gesetzlich sind z. B. Kitas schon
länger verpflichtet, ein eigenes Kinderschutzkonzept zu entwickeln und
umzusetzen. Diese Konzepte zielen darauf ab, die Rechte und das Wohl von
Kindern in der Einrichtung zu sichern und beinhaltet Schutzmaßnahmen, Verfahren
der Selbstvertretung, Beteiligungsmöglichkeiten und die Option zur Beschwerde
in persönlichen Angelegenheiten.
In der
inklusiven Kindertagespflege wurden die Richtlinien ebenfalls angepasst, ein
verschriftlichtes Schutzkonzept ist hierbei auch verpflichtend. Dieser
gesetzlichen Entwicklung möchte der zweite Fachtag Rechnung tragen und sich mit
allen Kindertagespflegepersonen vorbereitend auf den Weg machen und sich mit
Inhalten und Rahmenbedingungen eines eigenen Kinderschutzkonzeptes auseinander
zu setzen.
Nach einem theoretischen Input können Sie sich für zwei der sechs möglichen
Workshops entscheiden.
Weitere
Informationen zum Fachtag finden Sie hier.
Kindertagespflege – ein Job mit Zukunft. Qualifizierung nach dem QHB
Kindertagespflege wäre ein interessanter Job und eine berufliche Alternative für Sie? In diesem Video erfahren Sie mehr über Rahmenbedingungen, Inhalte und Besonderheiten der notwendigen Qualifizierung nach dem QHB (Kompetenzorientiertes „Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege"). Diese seit 2019 im Kreis Steinfurt umgesetzte Form der Qualifizierung orientiert sich inhaltlich und methodisch an den aktuellen Anforderungen und Herausforderungen an Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren.
Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir informieren Sie über Rahmenbedingungen und Verdienstmöglichkeiten.
Was ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist eine
familienähnliche Form der Kindertagesbetreuung. Sie hat einen
eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Kinder werden in kleinen
Gruppen im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in einer
Großtagespflegestelle betreut. Die Kindertagespflege soll die
Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Person fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und
ergänzen. Kindertagespflege soll eine
Unterstützung sein, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Kindertagespflege ist zeitlich
flexibel und wird individuell von Eltern und zertifizierten Kindertagespflegepersonen
gestaltet.
Was ist Großtagespflege/eine Großtagespflegestelle?
Unter Großtagespflege versteht man die Betreuung und Förderung
von mehr als fünf bis max. neun Kindern in einer Gruppe, die von mindestens
zwei und maximal drei Kindertagespflegepersonen gemeinsam angeboten wird. Jede
dieser Kindertagespflegepersonen muss eine Erlaubnis zur Kindertagespflege
haben.
Ihre bundesgesetzliche Verortung findet sich in §§ 23 und 43
SGB VIII. Daraus ergibt sich die vertragliche und pädagogische Zuordnung jedes Kindes
zu einer Kindertagespflegeperson. Die allgemeinen Rahmenbedingungen für die
Kindertagespflege finden auch bei der Großtagespflege Anwendung.
Die Großtagespflege bietet Kindern die Möglichkeit, in einer
Gruppe sowohl individuelle Betreuung und Förderung zu genießen als auch
Gruppenerfahrungen zu sammeln. Die
Kinder können Bindungs- und Betreuungskontinuität zu Ihrer
Kindertagespflegeperson genießen und haben dennoch die Möglichkeit, andere Erwachsene
und mehr Kinder, als in der „normalen“ Kindertagespflege zu erleben.
Die Betreuung in einer Großtagespflegestelle kann in angemieteten oder
nicht privat genutztem Wohnraum stattfinden. Voraussetzung hierfür ist, dass
die Räumlichkeiten kindgerecht und geeignet sind (§ 43 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII). So
ist gewährleistet, dass alle Räume ausreichend Platz zum Spielen, für Bewegung,
für Mahlzeiten sowie Ruhe und Entspannung bieten. Kinder, die nach der Schule
betreut werden, benötigen darüber hinaus noch einen geeigneten Platz zur
Erledigung der Schularbeiten.
Möglich wären z. B. die zum Zwecke der Kindertagespflege
angemietete Wohnungen, ehemalige Gewerberäume oder Räume in Schulen oder
Kindertageseinrichtungen. Hierfür ist eine Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt zu beantragen.
Weitere Informationen können Sie dem Flyer "Was ist eigentlich Großtagespflege?" oder dem Leitfaden für Großtagespflegestellen entnehmen.
Wer kann Kindertagespflege nutzen?
Vorrangig richtet sich die
Kindertagespflege an Kinder unter 3 Jahren. Darüber hinaus kann in
Ausnahmefällen und nach Ausschöpfung der Angebote der Kindertageseinrichtung
oder der Schule Kindertagespflege im Rahmen der Randzeitenbetreuung auch für
Kinder bis 14 Jahren gewährleistet werden. Um den Bildungs- und
Erziehungsauftrag der Kindertagespflege erfüllen zu können, ist eine
Mindestbetreuungszeit von 10 Stunden erforderlich. Der Betreuungsumfang soll
zum Wohle des Kindes 55 Wochenstunden nicht überschreiten. Für Kinder bis zu Vollendung des
1. Lebensjahres kann, wenn die Eltern berufstätig sind, ebenfalls
Kindertagespflege gewährt werden.
Kindertagespflegeperson werden
Wenn Sie Freude an der
Erziehungsaufgabe und am Umgang mit Kindern haben, Ihre Erfahrungen einbringen
möchten oder ein zusätzliches Kind als Bereicherung für die ganze Familie
sehen, dann können Sie als Kindertagespflegeperson tätig werden. Sie übernehmen dabei
eine große Verantwortung und begleiten Kinder in einer sensiblen Phase ihres
Lebens. Ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Attest, mindestens ein Hauptschulabschluss sowie deutsche Sprachkenntnisse B2 sind erforderlich. Darüber hinaus ist zur
Erweiterung der vorhandenen pädagogischen Kompetenz der Besuch einer
Qualifizierungsmaßnahme erforderlich. Außerdem wird bei einem Hausbesuch
festgestellt, ob der Haushalt der Kindertagespflegeperson oder andere
Räumlichkeiten, in denen betreut wird, geeignet und kindgerecht sind. Die Tätigkeit wird in der Regel
als selbstständige Arbeit ausgeübt. Die Höhe der laufenden Geldleistungen wird
von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt (gemäß SGB VIII §23).
Laufende Geldleistung für Kindertagespflegepersonen
Die Kindertagespflegeperson erhält vom
Jugendamt eine monatliche laufende Geldleistung gem. § 23 Abs. 2 SGB VIII. Diese
berechnet sich aus der jeweiligen Qualifikation der Kindertagespflegeperson und dem gebuchten
Stundenkontingent der Personensorgeberechtigten.
Für Eltern ist
neben der pädagogischen Qualität vor allem die Verlässlichkeit ein wesentliches
Qualitätsmerkmal. Sie müssen sich sicher sein können, dass ihr Kind gut und
verlässlich betreut wird.
Gem. § 23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII hat das Jugendamt die
Pflicht, für Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson rechtzeitig eine
andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Daher führte das Kreisjugendamt Steinfurt
zum Kindergartenjahr 2020/2021 die Vertretungsregelung mit Freihaltepauschalen
ein.
Ab August 2024 wird das Vertretungsmodell um eine Springerkraft erweitert. Ab dem 01.08.2025 soll ein Vertretungsstützpunkt in Lengerich entstehen.
Vorrangig
richtet sich die Kindertagespflege an Kinder unter drei Jahren. Kinder mit
einem besonderen Förderbedarf oder Kinder, die von einer Beeinträchtigung/Behinderung bedroht sind, können von inklusiv qualifizierten Kindertagespflegepersonen
betreut werden. Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag in Kindertagespflege
erfüllen zu können, erfolgt im Betreuungsrahmen eine Platzabsenkung, so dass
sich die Anzahl der Kinder in der Gruppe reduziert. Der Betreuungsumfang
richtet sich nach dem individuellen Betreuungsbedarf der Familie.
Die
Fachberatungen beraten Sie in allen Fragen rund um die Kindertagespflege. Sie
vermitteln Ihr Kind/Ihre Kinder an geeignete Kindertagespflegepersonen und
stehen Ihnen auch danach für Rückfragen oder bei Problemen zur Verfügung.
Alle Sinne auf Empfang – Impulse für eine gesunde frühkindliche Entwicklung am 04.05.2024 in Greven
Bewegung ist bereits für die ganz Kleinen elementar. Nicht nur
für die motorische Leistungsfähig-keit, die körperliche und seelische Gesundheit
und den Aufbau von Ressourcen, sondern auch für frühkindliche Bildungs-prozesse.
Kinder erforschen und entdecken die Welt durch ihre Sinne. Sie
sehen, beobachten, hören, fühlen, tasten, riechen, schmecken, ruhen. Sich zu
bewegen ist für die Kleinen ein Ausdruck ihrer Lebenslust ihrer Freude am
Dasein und auch ein Zeichen ihrer Lebendigkeit.
Zu diesem Thema fand am 04.05.2024 ein Fachtag für alle Kindertagespflegepersonen im Kreis Steinfurt im Ballenlager in Greven statt. Das Programmheft mit den einzelnen Workshops finden Sie hier.
Fachtag "Guter Wille reicht oft leider nicht!" am 27. September 2024 in Rheine
Der zweite Fachtag in 2024 für Kindertagespflegepersonen im Kreis Steinfurt reagiert auf die SGV VIII Reform, die den Kinderschutz noch stärker in den Fokus rückt.Gesetzlich sind z. B. Kitas schon länger verpflichtet, ein eigenes Kinderschutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen. Diese Konzepte zielen darauf ab, die Rechte und das Wohl von Kindern in der Einrichtung zu sichern und beinhaltet Schutzmaßnahmen, Verfahren der Selbstvertretung, Beteiligungsmöglichkeiten und die Option zur Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten.
In der inklusiven Kindertagespflege wurden die Richtlinien ebenfalls angepasst, ein verschriftlichtes Schutzkonzept ist hierbei auch verpflichtend. Dieser gesetzlichen Entwicklung möchte der zweite Fachtag Rechnung tragen und sich mit allen Kindertagespflegepersonen vorbereitend auf den Weg machen und sich mit Inhalten und Rahmenbedingungen eines eigenen Kinderschutzkonzeptes auseinander zu setzen.
Nach einem theoretischen Input konnten die Teilnehmer an zwei der sechs möglichen Workshops teilnehmen. Weitere Informationen zum Fachtag finden Sie hier.
Bundesweite Aktionswoche der Kindertagespflege
In der jährlichen Aktionswoche
"Gut betreut in Kindertagespflege" finden tolle,
kreative Aktionen rund um die Kindertagespflege statt. Der Bundesverband für
Kindertagespflege e.V. (BVKTP) ruft dazu auf, Fotos oder Videos in den sozialen
Medien zu verbreiten und dazu den Hashtag #GutBetreutInKindertagespflege und
#BundesverbandKindertagespflege zu nutzen.
Auch im Kreis Steinfurt präsentieren wir
uns jährlich gemeinschaftlich mit den Kindertagespflegepersonen auf diesem Weg. Neben dem abwechslungsreichen Programm gibt es auch immer wieder Highlights zu entdecken.
Gütesiegel
„bewegte Kindertagespflege“ Kooperation mit dem Kreissportbund (KSB)
Bewegungsförderung als roter Faden!
Körperbildung, Bewegung
und Spielen sind lebensbedeutsam für die ganzheitliche
Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder. Gemeinsam mit Stadt- und
Kreissportbünden, Sportvereinen und der Kindertagespflege möchte die
Sportjugend NRW die Lebenswelten der Kinder aktiv gestalten und positiv
beeinflussen.
Bewegungsförderung
sollte sich als roter Faden durch den Alltag der Kinder ziehen und so
nicht nur den kindlichen Bedürfnissen nach Bewegung und Spiel entgegenkommen,
sondern ihnen auch das Tor zum Lernen öffnen. Um hierfür möglichst viele
Kindertagespflegepersonen zu erreichen, hat die Sportjugend NRW eine spezielle
Qualifizierung konzipiert.
Bewegung und Spiel für die Kleinsten (U3)
In dieser Qualifizierung
erleben Kindertagespflegepersonen praxisnah und theoretisch fundiert, welche
Bedeutung Bewegung und Spiel für die kindliche Entwicklung hat. Bewegung ist
der Motor zur Bewältigung vieler Entwicklungsaufgaben der Kinder.
Bewegungsförderung wird auch als Element der Beziehungspflege verstanden. Sie
lernen alltagsintegrierte Bewegungsanlässe und Bewegungsangebote im häuslichen
Umfeld und in der Umgebung zu erkennen, zu nutzen und zu initiieren.
Abschließend wird den
Lehrgangsteilnehmenden das Zertifikat „Bewegungs-förderung in der
Kindertagespflege“ ausgehändigt. (Quelle: SJ NRW)
Der Kreis Steinfurt und der Kreissportbund Steinfurt möchten den
Kindertagespflegestellen im Kreis ermöglichen, dieses Gütesiegel „Bewegte
Kindertagespflege“ zu erlangen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Bundesprogramm "ProKindertagespflege"
Mit dem Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ stärkte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gezielt die Weiterentwicklung der Kindertagespflege. Von Januar 2019 bis Dezember 2022 wurden rund 48 Modellstandorte gefördert. Nach dem Motto „Qualifiziert Handeln und Betreuen“ setzte das Bundesprogramm auf Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen, Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Kommunen.
Das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Alle Informationen zum Bundesprogramm gibt es hier.
Im Zeitraum von 2019 - 2021 nahm das Kreisjugendamt Steinfurt im Verbund mit den vier Stadtjugendämtern erfolgreich an dem Bundesprogramm teil. In umfassenden Imagekampagnen wurde unter anderem mit Hilfe von Kinowerbung, einem Radiospot, einem bedruckten Bus, kreisweit einheitlichen Flyern und Plakaten, Brotdosen oder Warnwesten für Kleinkinder auf die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson aufmerksam gemacht und geworben.
Auch die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen nach dem QHB (Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege) ist seither ein Qualitätsmerkmal in der Aus- und Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen im gesamten Kreis Steinfurt.
Kindertagespflege im Kreis Steinfurt – sicher unterwegs!
Impressionen aus der Großtagespflege „Alpenzwerge“ (Foto: Melanie Tschöke)
Wo gibt es weitere
Informationen?
Die Fachberatungen beraten Sie in
allen Fragen rund um Kindertagespflege. Sie vermitteln Ihr Kind/Ihre Kinder an
geeignete Kindertagespflegepersonen und stehen Ihnen auch danach für Rückfragen
oder bei Problemen zur Verfügung.
Auch beraten die Fachberatungen
Sie, sollten Sie Interesse an dem Aufgabenfeld Kindertagespflege haben.
Das Leitbild des
Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben
und weiterentwickelt.