Umtausch eines alten Führerscheines gegen einen neuen EU-Kartenführerschein
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Leistungsbeschreibung
Einheitlicher EU-Führerschein bis 2033: Umtausch beginnt auch im Kreis Steinfurt
Bis 2033 soll es nach einer Richtlinie der Europäischen Union europaweit nur noch einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein geben. Auch im Kreis Steinfurt haben die alten „Lappen“ – ob rosa oder grau – bis dahin ausgedient und müssen nach und nach gegen neue Kartenführerscheine umgetauscht werden. Bundesweit betrifft diese Regelung ca. 43 Millionen Führerscheine. Allein im Kreis Steinfurt werden bis 2033 pro Jahr rund 25.000 Führerscheine erneuert.
Nach einem Stufenplan werden in einem ersten Schritt zunächst die alten rosa und grauen Führerscheine und dann auch alle bis zum 19. Januar 2013 ausgegebenen Kartenführerscheine ersetzt. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit, sodass deren Inhaber ohne einen neuen Führerschein nicht mehr berechtigt sind, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen.
Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
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Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
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Vor 1953
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19. Januar 2033
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1953 bis 1958
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19. Juli 2022
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1959 bis 1964
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19. Januar 2023
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1965 bis 1970
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19. Januar 2024
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1971 oder später
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19. Januar 2025
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Ausstellungsjahr
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Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
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1999 bis 2001
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19. Januar 2026
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2002 bis 2004
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19. Januar 2027
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2005 bis 2007
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19. Januar 2028
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2008
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19. Januar 2029
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2009
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19. Januar 2030
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2010
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19. Januar 2031
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2011
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19. Januar 2032
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2012 bis 18. Januar 2013
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19. Januar 2033
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Um einen geordneten Ablauf insbesondere im Hinblick auf den Kundenstrom bei der persönlichen Antragstellung und auf Personalkapazitäten bei den Behörden zu gewährleisten und lange Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden, empfiehlt der Kreis Steinfurt, die Anträge frühzeitig zu stellen. Dabei ist lediglich ein gültiger Ausweis, der bisherige Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto vorzulegen. Sofern der alte Führerschein nicht im Kreis Steinfurt ausgestellt wurde, fordert die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnisdaten von der vormals zuständigen Behörde an. Der Antragsteller muss sich nicht selbst darum kümmern. Der neue Kartenführerschein wird direkt von der Bundesdruckerei per Einschreiben an die Bürgerinnen und Bürger geschickt und ist auf 15 Jahre befristet. Gebühren fallen in Höhe von 25,30 Euro zuzüglich 5 Euro Versandkosten an. Der alte Führerschein wird entwertet und kann beim Antragsteller verbleiben.
Der Kreis Steinfurt bietet alternativ zur persönlichen Vorsprache die Möglichkeit der Antragstellung über das Online-Büro der Führerscheinstelle. Eine persönliche Vorsprache entfällt sodann. Termine und ergänzende Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Umtauschantrag Online-Büro bzw. unter https://termine.kreis-steinfurt.de.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument
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ein biometrisches Passbild
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den bisherigen Führerschein