Kindertagesbetreuung
Sie als Eltern haben die Möglichkeit, Ihr Kind/Ihre Kinder
in der Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung (Kita/Kindergarten) betreuen zu lassen.
Über das Online-System „STEP – Kreis Steinfurt Elternportal“ können Sie sich für ein Betreuungsangebot Ihrer Wahl vormerken
lassen. Wenn Sie keine E-Mailadresse oder keinen Internetzugang haben, melden
Sie sich vor Ort in Ihrer Wunscheinrichtung oder bei der zuständigen
Fachberatung für Kindertagespflege.
Über die Einrichtungssuche können Sie sich alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen im
Kreis Steinfurt (Sortierung frei wählbar, z.B. Entfernung zum Wohnort, gesamter
Ort, freie Plätze, Träger etc.) anzeigen lassen.
Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
kann in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreut werden, sofern die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 SGB VIII erfüllt
werden. Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch
auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Mit Vollendung des dritten Lebensjahres, besteht bis zum Schuleintritt ein
Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. In besonderen
Fällen können Kinder zwischen drei und vierzehn Jahren noch ergänzend in der
Kindertagespflege betreut werden (Randzeitenbetreuung).
Kinderbetreuungsangebote ergänzen die Förderung des Kindes
in der Familie und unterstützen die Eltern und haben einen eigenständigen
Förderungsauftrag. Dieser umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes
und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige
Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und
Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den
sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den
Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine
ethnische Herkunft berücksichtigen (§ 22 Abs. 3 SGB VIII).
Elternbeiträge ab dem 01.08.2024 Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 der neuen Elternbeitragssatzung zum 01.08.2024 zugestimmt. Die
Elternbeitragstabelle wird jährlich um die Fortschreibungsrate der obersten
Landesjugendbehörde erhöht. Diese liegt für das Jahr 2024/25 bei 9,65 %. Um die
Erhöhung um knapp 10 % zu verhindern, wurde ein gemeinsamer Antrag der
Kreistagsfraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestellt und einer
einmaligen Anhebung um lediglich 4 % zugestimmt (Kreistag 11.12.2023). Dadurch
ergibt sich die hinterlegte Elternbeitragstabelle. Elternbeitragserlass wegen Personalausfall
Wenn in einem Kindergartenjahr an
mehr als 10 Tagen ein ganztägiger Ausfall der Betreuung in der
Kindertageseinrichtung vorlag und eine Meldung nach § 47 SGB VIII wegen
Personalausfall durch den Träger abgesetzt wurde, wird der Elternbeitrag für
die betreffende Einrichtung für einen Monat (Juli des betroffenen Kindergartenjahres) erlassen. Darüber hinaus wird der Beitrag für einen
weiteren Monat (Juni des betroffenen Kindergartenjahres) erlassen, wenn an mehr
als 30 Tagen ein ganztägiger Ausfall der Betreuung in der
Kindertageseinrichtung vorlag und eine Meldung nach § 47 SGB VIII wegen
Personalausfall durch den Träger abgesetzt wurde. Eine Erstattung der Elternbeiträge erfolgt über Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Es ist nicht erforderlich, selber einen Antrag zu stellen. Masernimpfpflicht seit dem 01. März 2020 Am 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur
Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Das
Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr
beim Eintritt in eine Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege einen
ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen
müssen. Gleiches gilt für nach 1970 geborene Personen, die in
Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind wie Erzieher und Kindertagespflegepersonen. Alle Personen, die am 1. März 2020 bereits in den
betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen bis zum
31. Juli 2021 einen Nachweis vorlegen. Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes speziell im Handlungsfeld Kindertagespflege finden Sie beim Bundesverband Kindertagespflege e.V. oder vom Bundesministerium für Gesundheit in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auch das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt informiert hierüber.
Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich
Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen
gefördert werden (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB VIII). Sofern Ihr unter dreijähriges
Kind noch keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhält, kann es
möglicherweise im Rahmen der Kindertagespflege betreut werden.
Ansprechpartner
| für den Bereich... | Telefon
| Frau Herick-Mellies (Mo - Mi ganztags)
| Horstmar, Ochtrup, Wettringen | 02551 / 69 24 70 | Frau Lüke (täglich außer Freitag)
| Neuenkirchen Arbeitsgruppenleitung
| 02551 / 69 24 72 | Frau Rehers (täglich erreichbar)
| Lengerich, Lienen, Steinfurt
| 02551 / 69 24 71 | Frau Middrup (täglich erreichbar)
| Altenberge, Laer, Metelen, Nordwalde, Tecklenburg STEP
| 02551 / 69 24 79
| Frau Greshake (Mo ganztags, Mi, Fr vormittags)
| Saerbeck STEP
| 02551 / 69 24 80 | Frau Blömer (Di, Do vormittags, Mi ganztags)
| Hörstel, Ladbergen |
02551 / 69 24 81 | Frau Evers (Di ganztags, Mi - Fr vormittags)
| Hopsten, Mettingen, Recke
| 02551 / 69 24 69 | Frau Helmrich (Mo, Mi ganztags, Do nachmittags) | Lotte, Westerkappeln STEP | 02551 / 69 24 87 |
Eine Übersicht der Kindertageseinrichtungen im gewünschten Ort finden Sie auf dem Kreis Steinfurt Eltern Portal (STEP). Die Betreuungszeiten, die vom Kinderbildungsgesetz vorgesehen sind und
gebucht werden können, reichen von 25, über 35 bis hin zu 45
Wochenstunden. Ganztägige und flexible Angebote der
Kindertages-einrichtungen sollen den Eltern helfen, Familie und Beruf zu
vereinbaren. Die konkreten Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung
legen die Träger der Einrichtung und dessen Leitung gemeinsam mit den
Eltern fest. Bei einer Buchung von 45 Stunden für das Kindergartenjahr 2024/2025 ist ein Erklärungsbogen notwendig. Diesen finden Sie hier. Versorgung von Kindern mit Behinderung Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht
sind, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden.
Diese sogenannte „integrative Betreuung" wird in fast allen
Kindertageseinrichtungen im Kreisjugendamtsbezirk angeboten. Die Kinder
mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind,
erhalten eine zusätzliche Förderung. Ihre speziellen Bedürfnisse werden
bei der pädagogischen Arbeit berücksichtigt, sodass insbesondere die
Entwicklung von Kompetenzen gefördert wird. Informationen zur Integration in Kindertageseinrichtungen
Haus der kleinen Forscher (vorher: Fachberatung) Die Fachberatung unterstützt und berät Träger und LeiterInnen von
Kindertageseinrichtungen in pädagogischen und konzeptionellen Fragen.
Sie koordiniert das Netzwerk "Haus der kleinen Forscher" und begleitet
die Familienzentren. Für Eltern ist sie Ansprechpartner bei der Suche
nach einer Tagesbetreuung und berät und unterstützt hilfesuchende Eltern
zu verschiedenen Themenbereichen, wie z.B. Integration in der Kita oder
Kindeswohlgefährdung. Ihr Ansprechpartner - Versorgung von Kindern mit Behinderung Herr Scheipers,
0 25 51 / 69 24 73 Finanzierung von Kindertageseinrichtungen Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen erfolgt nach den
Regelungen des Kinderbildungsgesetzes über das EDV-gestützte
Abrechnungs- und Bewilligungssystem KiBiz.web. Sofern Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung (Kita) im Kreisjugendamts-bezirk (ohne die Städte Rheine, Emsdetten, Greven und
Ibbenbüren) besuchen wird bzw. besucht, wird der Elternbeitrag über die
Stadt/Gemeinde erhoben, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Durch die
Elternbeitragssatzung ist diese Aufgabe auf die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden übertragen worden. Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach dem Bruttojahresein-kommen der Eltern und dem gebuchten wöchentlichen
Betreuungsumfang. Die bis zum 31.07.2024 geltende Elternbeitragssatzung finden Sie hier. Die ab dem 01.08.2024 geltende Elternbeitragssatzung finden Sie hier. Die bis zum 31.07.2024 gültige Elternbeitragstabelle finden Sie hier. Die Elternbeitragstabelle ab dem 01.08.2024 finden Sie hier. Die Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen können Sie entweder online oder als PDF-Datei ausfüllen. Bei Fragen hierzu setzen Sie sich bitte zunächst mir Ihrer
Stadt/Gemeinde in Verbindung. Erlass/Ermäßigung
des Elternbeitrags Gem. § 5 Abs. 4 der Elternbeitragssatzung des Kreises Steinfurt i. V. m. § 90 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) wird der Kostenbeitrag auf Antrag erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Bei einem Antrag auf Erlass/Ermäßigung wird mit Hilfe der sozialhilferechtlichen Bestimmungen überprüft, ob die Belastung zumutbar ist. Bitte setzen Sie sich hierfür mit Ihrer Stadt/Gemeinde in Verbindung. In jeder Kindertageseinrichtung gibt es zur Förderung der Zusammen-arbeit von Eltern, Personal und Träger - eine Elternversammlung
- einen Elternbeirat und
- einen Rat der Kindertageseinrichtung.
Aus der Elternversammlung, die die
Eltern von Kindern der Einrichtung bilden, wird der Elternbeirat
gewählt. Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft
gegenüber dem Träger und der Leitung.
Der Rat der Kindertageseinrichtung
besteht aus Vertretern des Trägers, des Personals und des
Elternbeirates. Zu seinen Aufgaben gehören beispielsweise die Beratung
der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit und die Vereinbarung
von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.
Seit dem Kindergartenjahr 2011/12 gibt es im Kreisjugendamtsbezirk Steinfurt einen Jugendamtselternbeirat.
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege wird von einer geeigneten
Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen
geleistet (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII). Kindertagespflege ist eine
familienähnliche Form der Tagesbetreuung, in der Regel werden maximal fünf
Kinder gleichzeitig betreut. Die Kindertagespflege ist zeitlich flexibel und
wird individuell von Eltern und den Kindertagespflegepersonen gestaltet. Für
ein gutes Gelingen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erforderlich. Die
Kindertagespflegepersonen erhalten ein nach Qualifikation und gebuchtem
Stundenkontingent gestaffeltes Leistungsentgelt.
Alle Regelungen zum Thema finden Sie in den „Richtlinien für
die Kindertagespflege“.
Ansprechpartner | für den Bereich... | Telefon
| Frau Mersch (Mo, Mi ganztags, Do, Fr vormittags) |
Grundsatzangelegenheiten
| 02551 / 69 24 83 | Frau Bischoff (Mo, Do ganztags, Di vormittags) | Grundsatzangelegenheiten
| 02551 / 69 24 88
| Frau Erdmann (täglich außer Freitag) | Ladbergen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg, Ochtrup, Wettringen
| 02551 / 69 24 60 | Frau Ürkvitz (Di, Do, Fr) | Hörstel, Hopsten, Westerkappeln | 02551 / 69 24 63 | Frau Thiemann (Mo, Di, Mi vormittags) | Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Steinfurt | 02551 / 69 24 61 | Frau Vennemann (täglich vormittags) | Lengerich, Lienen, Neuenkirchen
| 02551 / 69 24 89
| Frau Koers (Mo, Do, Fr vormittags) | Nordwalde Versicherungangelegenheiten, Erteilung von Pflegeerlaubnissen | 02551 / 69 24 61 |
Eine Übersicht der Kindertagespflegepersonen im gewünschten Ort finden Sie hier im "Kreis Steinfurt Eltern Portal (STEP)".
Wenn Sie Ihr Kind bei einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen oder selber Kinder betreuen möchten, wenden Sie sich bitte an die folgenden Stellen: - Für die Städte und Gemeinden: Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Steinfurt, Ochtrup und Wettringen
- Für die Städte und Gemeinden: Hörstel, Hopsten, Ladbergen,
Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg und
Westerkappeln
Die Betreuungszeiten können flexibel zwischen 10 und 55
Wochenstunden, in 5 Stunden-Schritten gebucht werden. Das Angebot der
Kindertagespflege soll den Eltern helfen, Familie und Beruf zu vereinbaren. Die
konkreten Betreuungszeiten legt jede Kindertagespflegeperson für sich fest.
Eine Betreuung vor oder/und nach der institutionellen Betreuung (Kita oder
Schule) ist bis zum 14. Lebensjahr möglich, sofern die Betreuung nicht anders
sichergestellt werden kann. Versorgung von Kindern mit Behinderung Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner
Persönlichkeit in der Kindertagesbetreuung. Zielrichtung dieses
Bildungsauftrages ist es, die Kinder individuell zu fördern und an ihrem Wohl
zu orientieren. Auch im Rahmen der Kindertagespflege besteht die Möglichkeit
einer inklusiven Betreuung.
Kindertagespflegepersonen
benötigen für die Betreuung eine spezielle Ausbildung. Bitte sprechen Sie das
Thema bei Ihrer Fachberatung offen an – so kann eine passend ausgebildete
Kindertagespflegeperson für Ihr Kind gefunden werden.
Für einen Platz in der Kindertagespflege im Kreisjugendamtsbezirk Steinfurt (ohne die Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine) erhebt das Jugendamt des Kreises Steinfurt einen Elternbeitrag. Dieser wird zur
Finanzierung der Jahresbetriebskosten für die Kindertageseinrichtungen
eingesetzt.
Die aktuell geltende Beitragstabelle finden Sie hier. Die aktuell geltende Elternbeitragssatzung finden Sie hier.
Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern und den gebuchten wöchentlichen
Betreuungsstunden. Ab dem 01.08.2024 gilt diese Elternbeitragssatzung sowie die Elternbeitragstabelle.
Die Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen können Sie entweder online oder als PDF-Datei ausfüllen.
Ansprechpartner | für den Bereich... | Telefon
| Frau Mersch (Mo, Mi ganztags, Do, Fr vormittags)
|
Grundsatzangelegenheiten
| 02551 / 69 24 83 | Frau Bischoff (Mo, Do ganztags, Di vormittags)
| Grundsatzangelegenheiten
| 02551 / 69 24 88
| Frau Erdmann (täglich außer Freitag)
| Ladbergen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg, Ochtrup, Wettringen
| 02551 / 69 24 60 | Frau Ürkvitz (Di, Do, Fr)
| Hörstel, Hopsten, Westerkappeln | 02551 / 69 24 63 | Frau Thiemann (Di, Mi vormittags)
| Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Steinfurt | 02551 / 69 24 61 | Frau Vennemann (täglich vormittags)
| Lengerich, Lienen, Neuenkirchen
| 02551 / 69 24 89
| Frau Koers (Mo, Do, Fr vormittags)
| Nordwalde Versicherungangelegenheiten, Erteilung von Pflegeerlaubnissen | 02551 / 69 24 61 |
Erlass/Ermäßigung des Elternbeitrags
Gem. § 5 Abs. 4 der Elternbeitragssatzung des Kreises Steinfurt i. V. m. § 90 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) wird der Kostenbeitrag auf Antrag erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Bei einem Antrag auf Erlass/Ermäßigung wird mit Hilfe der sozialhilferechtlichen Bestimmungen überprüft, ob die Belastung zumutbar ist.
Elternbeitragserlass im Kalenderjahr 2021 Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Kinderbetreuungsangebote im Kreisjugendamtsbezirk bis Anfang Juni 2021 nur eingeschränkt geöffnet. Insgesamt wurden allen beitragspflichtigen Eltern im Kreisjugendamtsbezirk Steinfurt (ohne die Städte Rheine, Emsdetten, Greven und Ibbenbüren) 4,25 Monatsbeiträge erlassen. Der folgenden Tabelle können Sie die Aufteilung des Erlasses auf die einzelnen Monate entnehmen: Monat | Erlass in Prozent | Januar | 100 % | Februar | 75 % | März | 50 % | April | 50 % | Mai | 50 % | Juni | 50 % | Juli | 50 % |
Sachgebietsleitung Kindertagesbetreuung/Elterngeld |