Herkunftssprachlicher Unterricht
Der „Herkunftssprachliche Unterricht“ ist ein Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen für Schüler*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, die zwei- oder mehrsprachig in Deutsch und in einer oder mehreren anderen Sprachen aufwachsen.
Ziele und Grundlagen
Durch das Angebot von Herkunftssprachlichem Unterricht soll die natürliche Mehrsprachigkeit
von Schülerinnen und Schülern wertgeschätzt werden (Teilhabe-
und Integrationsgesetz vom 06.02.2012).
Aufgabe des Unterrichts ist es, die herkunftssprachlichen
Fähigkeiten in Wort und Schrift aufzubauen, zu erhalten, zu erweitern und
wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln (BASS
13-61, Nr. 2). Für den HSU gibt es einen
Lehrplan für die Jahrgänge 1-6 und einen Lehrplan für die Jahrgänge 7-10.
In Abgrenzung zum Fremdsprachenunterricht geht es
nicht darum, dass eine neue Sprache erlernt werden soll. Es werden daher als
Voraussetzung zur Teilnahme am HSU Kenntnisse in der entsprechenden Sprache
vorausgesetzt.
Herkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Steinfurt
1. Sprachenangebote und Orte
Im Kreis Steinfurt werden zurzeit von acht herkunftssprachlichen Lehrkräften folgende Herkunftssprachen unterrichtet:
- Albanisch
- Arabisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Russisch
- Türkisch
- Übersicht aller Standorte und Termine
2. HSU-Lehrkräfte
HSU-Lehrkräfte Arabisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch und Albanisch. Auf dem Foto fehlen die Lehrkräfte für den Unterricht in türkischer Sprache sowie eine Lehrkraft für Herkunftssprachlichen Unterricht in russischer Sprache.
Die HSU-Lehrkräfte sind Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen und haben in ihrem Heimatland die Lehramtsprüfung für ihr Fach oder aber eine Magisterprüfung in Pädagogik und eine entsprechende Zusatzqualifikation in Deutschland für Herkunftssprachlichen Unterricht abgelegt. Die staatlichen Vorgaben über die Unterrichtsinhalte sowie die staatliche Schulaufsicht gewährleisten lehrplangerechten Unterricht.
Die Lehrkräfte sind in der Regel an mehreren Schulen in verschiedenen Orten eingesetzt. Im Kreis Steinfurt unterrichten 12 Lehrkräfte Herkunftssprachlichen Unterricht. Die Unterrichtsorte und Kontaktdaten der Lehrkräfte entnehmen Sie bitte der Tabelle.
Anmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht und Teilnahme am Unterricht
- Alle Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 1-10, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können sich zum Herkunftssprachlichen Unterricht anmelden.
- Die Anmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht läuft über das Sekretariat der Stammschule des Schülers bzw. der Schülerin. Dieses leitet die Anmeldung an das Schulamt des Kreises Steinfurt weiter. Mit der Anmeldung ist noch keine Zusage über das Zustandekommen eines entsprechenden Kurses verbunden. Die Einrichtung eines entsprechenden HSU-Angebots ist abhängig von der Zahl der Anmeldungen (Primarstufe mindestens 15 Schülerinnen und Schüler pro Sprache; Sekundarstufe I mindestens 18 Jugendliche pro Sprache) und der vorhandenen Unterrichtskapazität des entsprechenden Sprachenlehrers. Das Anmeldeformular für die Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht finden Sie hier.
- Alternativ zur Anmeldung über das Anmeldeformular ist ab sofort auch eine webbasierte Anmeldung für den Herkunftssprachlichen Unterricht möglich. Sie können Ihr Kind daher auch unter folgendem Link unmittelbar beim Schulamt für den Kreis Steinfurt zum Herkunftssprachlichen Unterricht anmelden: https://arcg.is/15fnmG.
- Grundsätzlich ist der Herkunftssprachliche Unterricht ein freiwilliges Angebot für Schüler*innen der Klassen 1-10. Eine Anmeldung verpflichtet jedoch zur Teilnahme und ist nur zum Ende des Schuljahres schriftlich durch die Erziehungsberechtigten widerrufbar.
- Eine erneute Anmeldung zum kommenden Schuljahr ist nicht erforderlich.
- Eine Anmeldung für das kommende Schuljahr kann nur dann berücksichtigt werden, wenn diese bis zum 31.03. des laufenden Schuljahres beim Schulamt für den Kreis Steinfurt eingeht. Anmeldungen, die ab dem 01.04. des laufenden Schuljahres eingehen, können nur bei ausreichender Gruppenkapazität berücksichtigt werden.
Unterrichtszeit und-ort
- Der Herkunftssprachliche Unterricht findet im Anschluss an den Regelunterricht im Nachmittagsbereich statt.
- Die Pflichtschule des Kindes ist nicht zwangsläufig die Einsatzschule für den Herkunftssprachlichen Unterricht.
Beurteilung der im HSU erbrachten Leistungen
Die Teilnahme am HSU und die erbrachten Leistungen werden im Zeugnis unter Bemerkungen dokumentiert. In der Schuleingangsphase der Primarstufe gibt es keine Leistungsnoten. Stattdessen gibt es eine Aussage über die Lernentwicklung.
Sprachprüfung am Ende des Bildungsgangs (BASS 13-61 Nr.1)
- Schüler und Schülerinnen, die regelmäßig am HSU teilgenommen haben, legen zum Ende ihrer Schullaufbahn eine Sprachprüfung (BASS 13-61 Nr.1) auf dem Anspruchsniveau des angestrebten Abschlusses ab (HSA 9, HSA 10, FOR).
- Das Ergebnis der Sprachprüfung wird im Abschlusszeugnis bescheinigt.
- Eine mindestens gute Note in der Sprachprüfung kann bei der Vergabe von Abschlüssen eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen (§5 Absatz 3 APO SI).
Ansprechpersonen
Schulamt für den Kreis Steinfurt
Schulfachlicher Bereich
Herr Gerhard Clancett
Schulrat
Telefon: 02551/69-1533
gerhard.clancett@kreis-steinfurt.de
Verwaltungsfachlicher Bereich
Herr
Jürgen Veltel
Telefon:
02551/69-1511
juergen.veltel@kreis-steinfurt.de
Fachberatung Integration
Frau Gerhild Forsting
Telefon: 02551/69-1529
gerhild.forsting@kreis-steinfurt.de
Gesetzliche Grundlagen
- BASS 13-61 Nr. 2 Herkunftssprachlicher Unterricht Rd. Erl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 28.06.2016 (ABI. NRW. 07-08/16)
- BASS 13-21 Nr. 1.1 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I vom 2. November 2012 geändert durch Verordnung vom 21.März 2017
- BASS 11-04 Nr. 3.1 Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO)
- https://www.schulministerium.nrw.de