Preise
Grenzbescheinigungen, Entfernungsbescheinigungen, Identitätsbescheinigungen
nach Zeitgebühr* Mindestgebühr 25,00 Euro
*Gebühr pro angefangene Viertelstunde in Höhe von 25 Euro.
Selbstentnahme der Flurkarte mittels Flurkarte-Online PDF-Dokument im Download
- DIN A4 / A3 15,00 Euro
Analoge Auszüge / PDF- Dokumente
- DIN A 4 / A 3 30,00 Euro
- DIN A 2 bis A 0 60,00 Euro
Zusätzlich für die Eintragung von Grenzlängen (nicht als Pdf) eine Zeitgebühr von mindesten 25 Euro.
Digitale Auszüge
Digitale Auszüge in den Datenformaten NAS/NBA, DXF, Shape, Tiff
- Zeitgebühr *
- Mindestgebühr 25,00 Euro
Standardauszüge
- Flurstücks- und Eigentümernachweis 30,00 Euro
- Grundstücksnachweis 30,00 Euro
- Bestandsnachweis 30,00 Euro
Digitale Auswertungen
Individuelle Auswertungen werden nach Zeitgebühr* berechnet.
Mindestgebühr 25,00 Euro
*Gebühr pro angefangene Viertelstunde in Höhe von 25,00 Euro.
Analoge Auszüge / PDF- Dokumente
- DIN A 4 / A 3 30,00 Euro
- DIN A 2 bis A 0 60,00 Euro
Digitale Auszüge
Georeferenzierte Rasterdaten im TIFF-Format
- Zeitgebühr*
Auszüge aus den Liegenschaftskatasterakten
Je angefangene Seite eines Dokumentes
- DIN A 4 / A 3 15,00 Euro
- DIN A 2 bis A 0 30,00 Euro
Die Kosten für die amtliche Vermessung zur Erfüllung der gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht sind landeseinheitlich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) vom 12. Dezember 2019 in der jeweils geltenden Fassung geregelt.
Die Gebühr für eine Gebäudeeinmessung (ohne Grenzbezug) setzt sich aus der Grundaufwandspauschale (350 Euro) und der jeweiligen Gebühr für jedes Gebäude und für jeden Anbau auf Basis der Normalherstellungskosten (NHK) zusammen. Die NHK sind pauschal ohne Anpassungen und Korrekturen durch Multiplikation der Brutto-Grundfläche (BGF) mit dem zutreffenden Kostenkennwert in der Standardstufe 4 aus der Anlage 4 der Immobilienwertermittlungs- verordnung vom 14.07.2021 (BGBL. I. S. 2805) in der jeweils geltenden Fassung zu ermitteln. Für auf einem Grundbuchgrundstück gemeinsam eingemessene Gebäude und Anbauten, ist die Summe der NHK der Gebührenermittlung zu Grunde zu legen.
Der Gebührensumme ist die gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
Einmessungspflichtige Grundrissveränderungen nach Teilabbruch (gemäß § 19 DVOzVermKatG) werden pauschal nach der zweiten Gebührenstufe mit 480 Euro je betroffenes Grundstück angesetzt.
Zusatzgebühr: Veranlasst die Katasterbehörde die erforderliche Vermessung zur Erfüllung der Gebäudeeinmessungspflicht, werden zusätzlich zu den Vermessungskosten 100 Euro erhoben.
Kostenersparnis:
Werden Gebäude auf aneinandergrenzende Grundstücken, die mindestens einen gemeinsamen Grenzpunkt haben gemein-sam eingemessen, so fällt die Grundaufwandspauschale von 350 Euro nur einmal an und wird unter den Kostenschuldnern aufgeteilt.
Gebühr für eine Gebäudeeinmessung (mit Grenzbezug): Bei einer Gebäudeeinmessung wird ein messungstechnischer Grenzbezug nur hergestellt, wenn gesondert beantragt wird, den Abstand des Gebäudes zur Grenze zu ermitteln. Im Antrag sind die Grenzen, auf die das Gebäude bezogen werden soll, zu benennen. Diese Grenzabstände werden z.B. auf Grund von bauordnungsrechtlichen Anforderungen benötigt.
Auskünfte zu den Kosten und dem Antragsumfang für Gebäude-einmessungen mit Grenzbezug erhalten Sie bei uns oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren.
Auskunft über Gebühren sowie über eventuelle Zuschläge oder Ermäßigungen können Sie bei uns oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erhalten.